Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 03.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06   

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https://dejure.org/2006,8514
OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06 (https://dejure.org/2006,8514)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.03.2006 - 5 W 2/06 (https://dejure.org/2006,8514)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. März 2006 - 5 W 2/06 (https://dejure.org/2006,8514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Erhöhung der Geschäftsgebühr bei Beratungshilfeangelegenheit für mehrere Auftraggeber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 6 RVG; § 33 Abs. 8 RVG; § 55 RVG; § 56 Abs. 2 S. 1 RVG; Nr. 1008 VV RVG; Nr. 2603 VV RVG
    Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berücksichtigung der Erhöhungsgebühr; Anspruch eines Rechtsanwaltes auf eine Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe für das Betreiben des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berücksichtigung der Erhöhungsgebühr; Anspruch eines Rechtsanwaltes auf eine Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe für das Betreiben des ...

  • Judicialis

    RVG § 7; ; VV-RVG Nr. 1008; ; VV-RVG Nr. 2503; ; VV-RVG Nr. 2603; ; VV-RVG Nr. 2503

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der Geschäftsgebür bei Tätigwerden eines Rechtsanwalts für mehrere Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 431
  • NJW-RR 2007, 431 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06

    Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der

    Das entspricht einhelliger Auffassung (vgl. OLG Oldenburg, AGS 2007, 45 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit

    Vielmehr wird durch die Vorbemerkung 2.5 lediglich die Anwendung weiterer, in einem anderen Abschnitt des 2. Teils genannter Gebühren ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, I - 10 W 137/05, 10 W 137/05, RVGreport 2006, 225; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, 5 W 2/06, NJW-RR 2007, 431; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, Rpfleger 2007, 553).
  • OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11

    Beratungshilfe - Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG im Überprüfungsverfahren

    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 03.05.2006 - 5 T 138/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21931
LG Mönchengladbach, 03.05.2006 - 5 T 138/06 (https://dejure.org/2006,21931)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 03.05.2006 - 5 T 138/06 (https://dejure.org/2006,21931)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 5 T 138/06 (https://dejure.org/2006,21931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 431
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